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Meine Nachbarschaft: Am Weißen Turm

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder

05.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6024 entstanden aus Vorlage: OF 293/16 vom 21.10.2024 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bittet der Ortsbeirat darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben/Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 16

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bußgeldflut in Bergen-Enkheim

07.09.2023 · Aktualisiert: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Weißen Turm, Altes Rathaus und Nikolauskapelle

12.06.2019 · Aktualisiert: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2019, OF 256/16 Betreff: Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Weißen Turm, Altes Rathaus und Nikolauskapelle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, ein Feuerwerksverbot an Silvester rund um das Alte Rathaus, Weißer Turm und Nikolauskapelle anzuordnen. (siehe Skizze) Begründung: Das Alte Rathaus ist nun schon seit einiger Zeit eingerüstet, der Weiße Turm saniert und die Nikolauskapelle ist ebenfalls besonders schützenswert. Am Weißen Turm kam es schon zum letzten Silvester auf der Turmkrone zu etlichen Schmauchspuren, die durch Feuerwerksraketen verursacht wurden. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 256/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen WBE, SPD und BFF (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm)

01.02.2018 · Aktualisiert: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 173/16 Betreff: Verkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm) Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten: Das Straßenstück der Straße "Am Weißen Turm" zwischen Ludwig-Klemann-Weg und Gangstraße wieder als Einbahnstraße von West Richtung Ost, wie während der Renovierungsphase des weißen Turmes einzurichten. Begründung: Das Straßenstück ist für einen Begegnungsverkehr zu schmal, die Einbahnregelung während der Renovierungsphase hat sich bewährt und wird von den Anwohnern gewünscht. Die Verbindung wird auch als Schulweg zur Landgrabenschule genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 173/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Legalisierung der Parksituation in der Straße .Am Weißen Turm.

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 86/16 Betreff: Legalisierung der Parksituation in der Straße "Am Weißen Turm" Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit bestehende Parksituation in der genannten Straße im Abschnitt zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße zu legalisieren. Hierzu ist beidseitig die Beschilderung "Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig" anzubringen. Begründung: In der genannten Straße ist die derzeitige Parksituation zwar gängige Praxis und einzige Möglichkeit des Abstellens von PKW, da andernfalls der Fließverkehr kein Durchkommen fände und das Parken damit nach StVO gänzlich untersagt wäre. Auch verbleibt genügend Fläche, um als Gehweg zur Verfügung zu stehen. Da es in letzter Zeit verstärkt zur Verteilung von Strafzetteln in Bereichen kommt, die jahrzehntelang unbedenklich beparkt wurden ist es nötig, in den genannten Bereichen Rechtssicherheit zu schaffen (vergl. Fotos im Anhang). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 86/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde

11.10.2011 · Aktualisiert: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2011, OF 58/16 Betreff: Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, nunmehr verbindlich mit der Stadtpolizei, resp. weiteren mit der Ordnung des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim betrauten Institutionen Ortstermine an den neuralgischen Punkten des Stadtteils anzuberaumen. Begründung: Immer wieder kommt es in den Straßen Bergen-Enkheims zur Ausstellung von Strafzetteln wegen unzulässigen Parkens, die sich den Bürgern (und auch den lokalen Politikern) nicht erschließen. Vor dem Hintergrund der Parksituation in den engen Wohnstraßen des Stadtteiles ist aber oft ein anderes Parkverhalten nicht nur nicht zu erwarten, sondern auch teilweise gar nicht möglich oder es wäre der Verkehrssituation überhaupt nicht dienlich, wenn der eng ausgelegten ausgeschilderten Parkordnung Folge geleistet würde (Beispiele hierfür sind etwa die Parksituation in den Straßen "Am Weißen Turm, Heinrich-Bingemer-Weg oder auf der Markstraße). Da andererseits den Ordnungshütern rechtlich gar keine andere Möglichkeit gelassen wird, als diese "Parkverstöße" zu ahnden, muss mit diesen zusammen und den zuständigen Handelnden von Seiten des Ordnungsamtes dringend eine Begehung der betreffenden Straßen stattfinden, um entweder eine der Situation angemessene Beschilderung zu erreichen oder sonst der Situation angemessen Rechnung zu tragen. Die derzeitige Situation ist jedenfalls stellenweise unhaltbar und eine Zumutung für die Bürger des Stadtteils. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 58/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße „Am Weißen Turm“

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 686/16 vom 11.10.2010 Betreff: Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße "Am Weißen Turm" Der Magistrat wird aufgefordert, den Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei so auszuschildern, dass der Bus auch an dem vorgesehenen Platz halten und von den Kindern auch ohne Gefahr aufgesucht werden kann. Begründung: Die derzeitige Beschilderung ist so klein und unglücklich angebracht, dass sie nicht beachtet wird und der Platz immer von Fahrzeugen zugeparkt ist. Der Bus steht dann in der Straße "Landgraben" nahe der Einfahrt zur Baustelle der Schule, wo täglich für mindestens zwei Jahre die Baufahrzeuge ein- und ausfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 636/16 vom 15.06.2010 Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 Der Magistrat wird aufgefordert, in den Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 31 die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Bergener Stadtkerns einzubeziehen. Konkret wird um Einbeziehung mindestens der folgenden Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31 gebeten: Am Weißen Turm, Hausnummern 25-41 sowie 24-50 Am Landgraben, Hausnummern 1-17, sowie 2-4 Usastraße, Hausnummer 1 sowie 2-4 Vilbeler Landstraße, Hausnummer 227-243 sowie 212-242 sowie gegebenenfalls weitere Bauten nach Maßgabe der zugrunde liegenden Kriterien. Begründung: Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen, ist durch den Magistrat bereits bei der Erstellung der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen, einzuschließen. Nachdem in mehreren Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder Heddernheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich sein. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie sie sämtlich im Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereichs anzutreffen sind: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen - etwa in der Vilbeler Landstraße - die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen versiegelt wurden, respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze herangerückt sind. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten. Anlage 1 (ca. 305 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Gehweg am Landgraben

03.06.2008 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2371 entstanden aus Vorlage: OF 319/16 vom 30.04.2008 Betreff: Beleuchtung Gehweg am Landgraben Der Magistrat wird gebeten, den etwa 10 bis 15 Meter von der Fahrbahn der Straße "Am Landgraben" zwischen Marktstraße und der Straße "Am Weißen Turm" in östlicher Richtung versetzten, mit stark Laub tragenden Bäumen gesäumten Gehweg mit einer Beleuchtung auszustatten, die geeignet ist, bei Dunkelheit oder eingeschränktem Tageslicht eine solche Helligkeit zu erzeugen, dass gefahrlos der Fußgängerverkehr in dem alleeähnlichen Bereich, ohne Angst vor Wegeunebenheiten oder Belästigungen durch auffällige Personen, stattfinden kann. Begründung: Die genannte Strecke "Am Landgraben" wird im Straßenbereich, in dem Kraftfahrzeugverkehr stattfindet, durch Bogenleuchten gut erhellt. Der etwa 10 bis 15 Meter abseits in östliche Richtung verlaufende Fußweg ist mit dicht wachsenden Laubbäumen versehen, so dass die Straßenleuchten nicht ausreichen, den Weg gut zu erhellen. Diese Dunkelheit führt zu Gefahren beim Begehen und mitunter zu Pöbeleien aus dem Dunkeln durch auffällige Personen; im Übrigen sind Verunreinigungen durch Tierkot kaum zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2008, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2009, ST 291 Aktenzeichen: 91 52

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